Kinderbetreuung während Veranstaltungen der Universität Göttingen

Das Angebot richtet sich an Institute, zentralen Einrichtungen oder anderen Institutionen der Georg-August-Universität, die Kinderbetreuung während einer Veranstaltung am Standort Göttingen anbieten möchten. Der FamilienService der Universität Göttingen berät bei der Organisation von Kinderbetreuung und gewährt Zuschüsse zu den Betreuungskosten. Die Kinderbetreuung wird von qualifizierten Betreuer/innen der Kindertagespflegebörse Göttingen durchgeführt.


Zielgruppe: Mitglieder und Angehörige der Universität (nachweisbar durch einen Universitätsausweis bzw. eine Gästekarte), ausgenommen Studierende

Der Zuschuss wird auf Antrag als Pauschalbetrag von 100 € pro Kind pro Tag ausgezahlt.


Antragsverfahren: Der/die Veranstalter/in wendet sich vor der Ausschreibung der Veranstaltung an den FamilienService. Dieser wird ihn/sie bezüglich der Ausschreibung und Abwicklung der Kinderbetreuung beraten und Kontakt zu Kindertagespflegebörse Göttingen herstellen.
Spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung meldet sich der/die Veranstalterin bei der Kindertagespflegebörse Göttingen und informiert über die Anzahl, das Alter und den Betreuungsumfang der Kinder. Die Kindertagespflege organisiert dann die entsprechende Anzahl an Kinderbetreuer/innen sowie einen externen Raum, soweit dieser nicht von der Universität zur Verfügung gestellt wird.
Der/Die Veranstalter/in beantragt vor der Veranstaltung - wenn die Anzahl der angemeldeten Kinder feststeht - den Zuschuss zur Kinderbetreuung im FamilienService, kommt jedoch erst mal selbst für die Gesamtkosten der Kinderbetreuung während der Veranstaltung auf.

Abrechnung: Nach der Veranstaltung wird die Kindertagespflegebörse den FamilienService über die Anzahl der tatsächlich betreuten Kinder informieren. Auf Grundlage dessen erfolgt die Überweisung des bewilligten Zuschusses mittels Budgetverlagerung.

Antragsformular auf einen finanziellen Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten während Veranstaltungen der Universität Göttingen